Bedingungen für die Konzertorganisation:

- Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich. (Hauptsächlich während der Öffnungszeiten an Wochentagen oder nach der Abendmesse am Wochenende) 

- Der liturgische Raum wird nicht geschlossen.

- Kein Gastchor darf während der Messen singen.

- Die Höhe der Miete für einen Veranstaltungsort oder ein Konzert, die von einem externen Künstler oder einem        Organisationsbüro angefordert wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Es hängt von der Dauer, den von uns erbrachten Dienstleistungen und der Art des Konzerts ab, ob es sich um ein kostenloses, gemeinnütziges oder marktwirtschaftliches Konzert mit Ticketverkauf oder Einnahmen handelt. 
Richttarif: kostenlos für das Chorkonzert für das Publikum: 120.000 HUF + MwSt. / Stunde (anteilig, aber mindestens: eine halbe Stunde). Im Honorar enthalten sind die Benützung der Garderobe und des Waschraums, die Benützung des Dirigentenpults und eines mobilen Mikrofons.
 
Für ein genaues Angebot kontaktieren Sie uns bitte unter rokolya.peter@bazilika-esztergom.hu E-Mail-Adresse.

- Proben: Möglichkeit in der Garderobe für bis zur Hälfte der Konzertdauer

- Benutzung der Kleinen Orgel: 30.000,-HUF/Gelegenheit

- Keine elektrischen Instrumente erlaubt, nur akustische Instrumente

- Die Zusendung des Programmplans zur Genehmigung ist mindestens 14 Tage vor dem Konzert erforderlich

- Der Programmplan muss an den sakralen Raum, die katholische Spiritualität und den Festkreis angepasst sein.

- Vorbereitungen dürfen die Zeremonie vor dem Konzert, oder die Gläubigen, die die endende Zeremonie verlassen nicht aufhalten.

- Bilder, Video- und Audioaufnahmen, die während des Konzerts angefertigt werden, dürfen nicht kommerziell veröffentlicht werden.

- Im Falle eines Honorarwerks wird die Pflicht zur Meldung und Zahlung von Lizenzgebühren vollständig vom ausübenden Künstler übernommen.