Bedingungen für die Konzertorganisation:

- Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich. (Hauptsächlich während der Öffnungszeiten an Wochentagen oder nach der Abendmesse am Wochenende) 

- Der lirurgische Raum wird nicht geschlossen.

- Kein Gastchor darf während der Messen singen.

- Miete des Konzertsaals 120.000,-HUF + MwSt./Stunde (anteilig zeitlich, aber mindestens eine halbe Stunde) Beinhaltet: Nutzung der Umkleidekabine, Benutzung der Toilette, Dirigentenpult, mobiles Mikrofon

- Proben: Möglichkeit in der Garderobe für bis zur Hälfte der Konzertdauer

- Benutzung der Kleinen Orgel: 30.000,-HUF/Gelegenheit

- Keine elektrischen Instrumente erlaubt, nur akustische Instrumente

- Die Zusendung des Programmplans zur Genehmigung ist mindestens 14 Tage vor dem Konzert erforderlich

- Der Programmplan muss an den sakralen Raum, die katholische Spiritualität und den Festkreis angepasst sein.

- Vorbereitungen dürfen die Zeremonie vor dem Konzert, oder die Gläubigen, die die endende Zeremonie verlassen nicht aufhalten.

- Bilder, Video- und Audioaufnahmen, die während des Konzerts angefertigt werden, dürfen nicht kommerziell veröffentlicht werden.

- Im Falle eines Honorarwerks wird die Pflicht zur Meldung und Zahlung von Lizenzgebühren vollständig vom ausübenden Künstler übernommen.