Die rechtliche Voraussetzung für die sakramentale Ehe ist, dass mindestens einer der Parteien katholisch sein muss und beide in einem "freien Zustand" leben müssen. Das bedeutet, dass der katholische Ehegatte noch nie eine kirchliche Ehe geschlossen hat und der nichtkatholische Ehegatte zuvor keine standesamtliche oder kirchliche Ehe geschlossen hat. Dies muss von der katholischen Ehegatte durch einen Taufschein nachgewiesen werden, der nicht älter als drei Monate ab dem Datum des Gelübdes ist und bei der Taufpfarrei erhältlich ist. Der nichtkatholische Ehegatte muss eine offizielle Erklärung abgeben, dass er frei ist.

Die sittliche Bedingung der sakramentalen Ehe ist, dass sie ihr Eheleben christlich leben und ihre ungeborenen Kinder zum christlichen Leben führen wollen.

Weitere Informationen über das Sakrament finden Sie auf Ungarisch auf der Website der Erzdiözese Esztergom-Budapest.